Q1341273

Energiefachwirt Personen Liste

Energiefachwirt ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss auf Meisterebene, der nach einer erfolgreich absolvierten branchenbezogenen kaufmännischen Aufstiegsfortbildung nach dem deutschen Berufsbildungsgesetz vergeben wird. Die Prüfung erfolgt vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK).

Für die Weiterbildungsprüfung zum Energiefachwirt gibt es keine bundeseinheitlichen rechtlichen Regelungen. Von den zuständigen Industrie- und Handelskammern wurden jedoch besondere Vorschriften erlassen.

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