Q1671779

Investmentfondskaufmann Personen Liste

Der Investmentfondskaufmann ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, der in einer dreijährigen dualen Berufsausbildung in einem Kreditinstitut, in einer Sparkasse, in einer Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Kapitalanlagegesellschaft mit einer Abschlussprüfung gemäß § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor einem Ausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgeschlossen wird. Ein Absolvent der Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, sondern ein Kaufmannsgehilfe.

Die Ausbildung ist modular gestaltet. Einzelne Ausbildungsabschnitte können auch außerhalb des Ausbildungsbetriebs absolviert werden. Aufbauend auf die Ausbildung zum Investmentfondskaufmann bieten verschiedene Akademien berufsbegleitende Fortbildungslehrgänge zum Investment-Fachwirt an. Mittlerweile hat der Investmentfondskaufmann mit dem Investment-Fachwirt auch seine eigene Fortbildungsmöglichkeit nach der Ausbildung.

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